Abgabesatz und Freifläche

Die Städte und Gemeinden haben bei der Auslegung ihrer kommunalen Mehrwertabgaberegelung einen Spielraum erhalten. Die Freifläche kann zwischen 1 '200 m2 und maximal 2'000 m2 und der Abgabesatz zwischen >0 und 40 % festgelegt werden. Der Stadtrat hat beschlossen, die Freifläche auf 1 '200 m2 und den Abgabesatz auf 40 % festzulegen. Die meisten Parzellen in Schlieren sind kleiner als 2'000 m2.

Ist bei kleineren Grundstücken, die der Freifläche entsprechen, die Wertsteigerung grösser als Fr. 250'000, ist die Mehrwertabgabe ebenfalls zu leisten. Sind durch eine Planungsmassnahme mehrere Parzellen der gleichen Eigentümerschaft betroffen, wird der Mehrwert gemeinsam bemessen, auch wenn eine oder mehrere Parzellen der Freifläche entsprechen. Für alle Betroffenen ist der Mehrwert um 100'000 Franken im Sinne eines Freibetrags zu kürzen.

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