Das Wichtigste in Kürze

Damit der Mehrwert in einem fairen Verhältnis an die Städte und Gemeinden fliessen kann, hat der Kantonsrat im Oktober 2019 das Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) verabschiedet. Das Gesetz sowie die entsprechende Verordnung werden am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Städte und Gemeinden müssen nun ihre individuellen Bau- und Zonenordnungen auf diesen kantonalen Grundlagen anpassen, um in Zukunft von einem Mehrwertausgleich profitieren zu können. Heute geschieht dies auf der Basis von individuellen städtebaulichen Verträgen zwischen der öffentlichen Hand und den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, was ab dem 1. Januar 2021 nur noch zulässig ist, wenn der Kommunale Mehrwertausgleich in der BZO verankert ist.

Schlieren braucht die Mehrwertabgabe

Die Aufgaben aus dem Stadtentwicklungskonzept und der kommunalen Richtplanung, die den öffentlichen Raum betreffen und durch die öffentliche Hand in den nächsten Jahren geleistet werden müssen, sind umfassend und sehr kostspielig. Dazu zählt beispielsweise die Neugestaltung des Stadtparks mit der angrenzenden Pischte 52. Die Einnahmen aus der Mehrwertabgabe ermöglichen eine qualitative Entwicklung, zu der sich der Stadtrat in seinen Regierungsschwerpunkten verpflichtet hat. Die Stadt Schlieren will deshalb die BZO revidieren, um den Kommunalen Mehrwertausgleich einzuführen. Die Musterartikel der kantonalen Baudirektion werden übernommen, um von einem beschleunigten Verfahren profitieren zu können.

Das Revisionsverfahren im Überblick

Parallel zur öffentlichen Auflage wird die Teilrevision zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. lm Anschluss sind allenfalls Anpassungen gemäss Vorprüfungsbericht vorzunehmen, die allfälligen Einwendungen zu bearbeiten und der Bericht über die nicht berücksichtigten Einwendungen zu erstellen. Danach kann der Stadtrat die Teilrevision dem Parlament zur Festsetzung überweisen.

Gesamtüberprüfung der BZO in Etappen

Da die Baudirektion des Kantons Zürich für Teilrevisionen, die ausschliesslich den Kommunalen Mehrwertausgleich umfassen, ein beschleunigtes Verfahren zugesichert hat, wurde dieses Vorgehen vorgezogen.

Die Stadt Schlieren hat 2019 die Gesamtüberprüfung der BZO von 1996 in Angriff genommen. Die öffentliche Auflage einer ersten umfassenden Teilrevision zur strukturellen und inhaltlichen Modernisierung der BZO folgt noch 2020.