Mehrwertausgleichsfonds und Fondsreglement

Die Mehrwertabgaben werden gemäss Verordnung in einen Mehrwertausgleichsfonds fliessen. In einem Fondsreglement ist festzuhalten, wie das Kapital zu verwenden ist. Vorgesehen sind kommunale Massnahmen der Raumplanung, insbesondere Massnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raums, zur Verbesserung des Lokalklimas, der Zugänge zu Haltestellen des öffentlichen Verkehrs oder zu öffentlichen Einrichtungen mit Rad- und Fusswegen, zur Erstellung von sozialen Infrastrukturen sowie Massnahmen zur Verbesserung der Bau- und Planungskultur.

Auf der Basis des kantonalen Musterreglements wird ein solches Reglement in den nächsten Monaten erstellt. Zuständig für den Erlass des Fondsreglements ist in Schlieren das Gemeindeparlament unter Vorbehalt des fakultativen Referendums. Das Fondsreglement braucht keine kantonale Genehmigung und muss mit Inkrafttreten der teilrevidierten BZO noch nicht durch das Parlament erlassen sein.

Dieses Fondsreglement wird unabhängig von dieser hier vorliegenden Teilrevision erarbeitet.